Kellereiwald
Das Amt des „Kellers“ gab es schon im 15. und 16. Jahrhundert. Der Keller war der Verwalter der herrschaftlichen Güter derer zu Hohenecken, einem bedeutenden Adelsgeschlecht und Reichsministeriale der Burg.
Zu den Berechtigungsgemeindender Holzrechte der Kellerei Hohenecken gehörten die Sitzgemeinde Hohenecken sowie die Gemeinden Erfenbach und Siegelbach nebst den beiden Meierhöfen Espensteig und Stockborn. Seit 1733 war die Kellerei Hohenecken kurpfälzisches Unteramt. Der früher als Hohenecker Forst bezeichnete Wald der Reichsfreiherrn von Hohenecken wurde umbenannt und führt bis heute den Namen „Kellereiwald“. Zu diesem gehören unter anderem der Kleine und Große Scheibenkopf, der Hintere und Vordere Kohlkopf und auch der Schlossberg. Trotz vieler Rechtstreitigkeiten haben sich bis heute die Holzrechte für Hohenecker Bürger für freies Bau- und Brandholz erhalten. Die Kellereiwaldstraße hält dieses Privileg lebendig.